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Seit dem 15. März 2022 bietet die Initiative Tierwohl die Teilnahme für Rinderhalter an: Rinder- und Kälbermäster bekommen somit für die Verbesserung des Tierwohls in ihren Ställen eine angemessene Vergütung von den angeschlossenen Schlachtunternehmen und werden Teil des branchenweiten Bündnisses. Seit 2015 können bereits Schweine- und Geflügelhalter teilnehmen. Tierwohlmaßnahmen, die über dem gesetzlichen Standard liegen, werden umgesetzt, ohne dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil zu haben.
Die Anforderungen:
Die Kriterien müssen mind. ab 6 Monate vor der Schlachtung (für Mastkälber die gesamte Mastdauer) eingehalten werden. Grundvoraussetzung ist die Teilnahme am QS-System. Zudem ist die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring und dem QS-Schlachtbefunddatenprogramm verpflichtend.
Zu den wesentlichen Kriterien ITW Rind zählen:
Vergütung für Rinderhalter:
Rufen Sie Ihre Ansprechpartner für Tierwohl an:
Anke Schaefer
Qualitätssicherung, Arbeitsteilige Sauenhaltung (DWA)
Tel.: 07904 705 22
Fax.: 07904 705 44
E-Mail: qs-itw@vz-gmbh.de
Katrin Kurz
Sachbearbeiterin Schlachtviehvermarktung, Qualitätsprogramme, HIT
Tel.: 07904 705 16
Fax.: 07904 705 44
E-Mail: qs-itw@vz-gmbh.de