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Update – Neue Steuerregelungen für Landwirte ab dem 1.1.2022

In unserer Mitteilung vom Februar 2021 zu den steuerlichen Neuregelungen für Landwirte ab dem 1.1.2022 gingen wir explizit auf folgende Fragestellung ein:

Für Betriebe die zum 1.1.2022 in die Regelbesteuerung wechseln, kann es für Geschäftsvorfälle, welche sowohl das Jahr 2021 als auch das Jahr 2022 betreffen zu nacheiligen steuerlichen Effekten kommen. Beispielsweise kann bei einer Einstallung in 2021 die Vorsteuer aufgrund der Pauschalierung nicht geltend gemacht werden, wohingegen bei der Ausstallung in 2022 die Umsatzsteuer aufgrund der Regelbesteuerung abgeführt werden muss.

Wir führten im Februar 2021 aus, dass diese Steuerungerechtigkeit bereits von Steuerberatungsgesellschaften bei den Finanzbehörden angeprangert wurde und dass hier Übergangslösungen eingefordert werden. Laut aktuellen Informationen wird es hier vom Gesetzesgeber leider keine Übergangslösungen geben. Auch stehen uns als Viehvermarktungsgesellschaft auf Basis der letzten Informationen keine Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung dieser Problematik zur Verfügung.