Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 einer Absenkung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte zugestimmt. Zuvor gab es für diesen Schritt bereits grünes Licht aus dem Bundestag. Damit sinkt der Pauschalierungssatz zum 1. Januar 2023 von derzeit 9,5 Prozent auf 9,0 Prozent. Die Bundesregierung muss den Pauschalierungssatz jährlich überprüfen und ggf. anpassen, wenn es zu einer Über- oder Unterkompensation kommt. Der neue Pauschalierungssatz beruht auf Berechnungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Unter diesen Vorzeichen kann sich für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen.