Kleinbeihilfe für Landwirtschaftsunternehmen im Rahmen der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022
Beihilfeberechtigt sind unter anderem die Schweinemast, Ferkelaufzucht und Sauenhaltung.
Elektronisches Online-Antragssystem
Anträge auf Gewährung einer Kleinbeihilfe sind ausschließlich über das elektronische Antragssystem unter Beachtung der im Antragsportal bekannt gemachten Antragsverfahrensbestimmungen im Zeitraum vom 1. bis 31. Oktober 2022 einzureichen.
Bitte verwenden Sie für Ihre Antragstellung einen aktuellen Browser. Mit veralteten Browsern (wie zum Beispiel Internet Explorer) oder veralteten Browserversionen wird die Anwendung möglicherweise nicht richtig funktionieren.
Hier gelangen Sie vom 1. bis 31. Oktober 2022 zum elektronischen Online-Antragssystem.
https://antrag-kleinbeihilfe-agrar.ble.de/
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Kleinbeihilfe/Agrar_node.html