+++ Vereinigungspreis für den Zeitraum vom 20. November 2024 bis 26. November 2024: 1,92 € / Indexpunkt (+/-0,00 €) +++

Zentrale Stuttgart |

Aufhebung ASP Früherkennungsprogramm

Die bisherige Rechtsgrundlage zur Durchführung des Früherkennungsprogrammes und die damit verbundene Erleichterung zur Verbringung von Schweinen wurde durch das EU-Tiergesundheitsrecht abgelöst.

Dadurch haben sich die Grundlagen zur Verbringung von Schweinen aus ASP- Restriktionszonen geändert. Für Sie als Landwirt bedeutet dies, dass das baden-württembergische Früherkennungsprogramm in der bisherigen Form nicht mehr weitergeführt wird.

Nach der neuen Rechtslage können die Schweine kurzfristig mit einem Vorlauf von mindestens 15 Tagen verbracht werden.

  • In diesem Überwachungszeitraum muss mindestens von zwei Falltieren pro
    epidemiologischer Einheit im Alter von mindestens 60 Tagen oder nach dem Absetzen ein negativer ASP- Untersuchungsergebnis vorliegen.
  • Zusätzlich muss eine amtliche Betriebskontrolle mit Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen erfolgen.

Das vom MLR geförderte Projekt „Biosicherheitsberatung in der Schweinehaltung – ASP Prävention“ berät Sie gerne kostenfrei bei Fragen in der Biosicherheit. Weitere Informtionen hierzu finden Sie hier.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Christine Noack
Tel.: 0711 4603110
E-Mail: christine.noack@vz-gmbh.de